Laut kantonaler Regelung sind Gastronomiebetriebe neu dazu verpflichtet, die Kontaktdaten ihrer Gäste aufzunehmen. Bei Familien oder anderen Gruppen mit untereinander bekannten Personen genügt die Erfassung der Kontaktdaten 1 Person. Die Erfassung von Kontaktdaten ist ein wirksames Instrument, um allfällige Infektionsketten nachverfolgen und unterbinden zu können.
Die Kontaktdaten werden automatisch nach 14 Tagen gelöscht.
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